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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Rickenbach
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✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Rickenbach ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass der Verkäufer die Provision übernimmt, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision zahlen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.
Es ist ratsam, bereits vor Vertragsabschluss festzulegen, wer welche Kosten übernimmt, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision in Rickenbach ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. Typischerweise liegt die Provision in Basel und Baselland zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispielsweise:
Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die nicht vom Verkaufspreis abhängen. Diese Modelle können besonders bei günstigeren Immobilien sinnvoll sein.
Makler dürfen in Rickenbach nur dann eine Provision verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Maklerleistungen besteht kein Anspruch auf Provision. Makler arbeiten erfolgsabhängig, was ihre Motivation und ihren Einsatz für einen erfolgreichen Verkauf steigert.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, vor dem Vertragsabschluss die Höhe der Provision sowie die damit verbundenen Leistungen zu besprechen und anzupassen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem breiten Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und möglicherweise einen besseren Verkaufspreis erzielen.
In der Regel wird die Maklerprovision erst dann fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Vorauszahlung für Marketing- oder Werbekosten, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Es ist wichtig, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie sich vorher überlegen, welche Punkte für Sie besonders wichtig sind. Die Experten haben dazu für Sie Checklisten zusammengestellt, die alle wichtigen Punkte beinhalten. Diese erhalten Sie als kostenlosen Service.